Hinweise:
1. Die oben genannten
Frequenzbereiche werden teilweise auch für andere Funkanwendungen
genutzt. Die RegTP übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität
oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen
durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht
in jedem Fall gewährleistet werden. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher
Nutzung gegenseitige Beeinträchtigungen der Funkanwendungen geringer
Reichweite nicht auszuschließen und hinzunehen.
2. Geräte,
die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den
Bestimmungen des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen"
(FTEG) und des "Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten (EMVG).
3. Diese Frequenzzuteilung
berührt nicht rechtliche Verpflichtungen, die sich für die Frequenznutzer
aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher
Art, oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere
für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte (z.B. baurechtlicher oder
umweltrechtlicher Art).
4. Der Frequenznutzer
ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die
Folgen von Verstößen, z.B. Abhilfemassnahmen und Ordnungswidrigkeiten
verantwortlich.
5. Der Frequenznutzer
unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb
von Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils gültigen
Vorschriften.
6. Beauftragten der
RegTP ist gemäß §§7 und 8 EMVG der Zugang zu Grundstücken,
Räumlichkeiten und Wohnungen, in denen sich Funkanlagen und Zubehör
befinden, zur Prüfung der Anlagen und Einrichtungen zu gestatten bzw.
zu ermöglichen.
7. Beim Auftreten
von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen
werden für Funkanwendungen geringer Reichweite für die Frequenzbereiche
... die Parameter der europäisch harmonisierten Norm ETSI EN 300220-3
... zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden,
die zur Überprüfung der o.g. Parameter beachtet werden müssen,
sind ebenfalls diesen Normen zu entnehmen.